Genehmigung

Wie bekomme ich eine Feuerwerk Genehmigung, Feuerwerk Ausnahmegenehmigung?
Ein Feuerwerk der Kategorie 2 (Klasse II) ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, zum Beispiel zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
  • Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein
  • Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23 Uhr
  • Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit um 22:30 Uhr
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, diese ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und kann bis zu 75,00Euro betragen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage VOR Ihrer Veranstaltung der örtlichen Behörde vorliegen muss!
Folgende Rechtliche Voraussetzungen sind zu beachten:
  • § 24 (1) 1. Verordnung Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
  • § 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG)
Sie benötigen folgende Informationen / Unterlagen:
  • Formloser schriftlicher Antrag, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
  • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
  • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper
Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Sie direkt in unserem Feuerwerk Online Shop einkaufen, als Nachweis benötigen wir nur die von Ihnen beantrage Feuerwerk Genehmigung.

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